{"id":1487,"date":"2019-07-18T21:20:52","date_gmt":"2019-07-18T19:20:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.tv-essingen.de\/?page_id=1487"},"modified":"2019-07-18T21:29:52","modified_gmt":"2019-07-18T19:29:52","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tv-essingen.de\/?page_id=1487","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Turnverein Essingen 1900 e. V.<\/strong><br \/>\n<strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 1<\/strong><br \/>\n<strong>Name, Sitz und Zweck<\/strong><br \/>\n1. Der am 07. Juni 1900 in Essingen gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Turnverein Essingen 1900 e. V.&#8220;.<br \/>\nEr ist Mitglied im Landessportbund Rheinland-Pfalz der zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nde. Der Verein hat seinen Sitz in Essingen. Er ist unter der Register-Nr. 367 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Landau eingetragen.<br \/>\n2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\nDer Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sportes und der Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die F\u00f6rderung von Freizeitsport, Breitensport, ferner durch F\u00f6rderung des Gemeinschaftssinns und der Pflege der Tradition verwirklicht. Dazu geh\u00f6ren auch der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen.<br \/>\n3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrften nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nDie Arbeit des Vereins ist parteipolitisch neutral, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 2<\/strong><br \/>\n<strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>\n2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten und ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen.<br \/>\nBei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<br \/>\nDer Vorstand ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Aufnahmeantrages zu begr\u00fcnden.<br \/>\n3. Die Mitglieder erkennen als f\u00fcr sich verbindlich die Satzungen, Ordnungen und die Wettkampfbestimmungen der Verb\u00e4nde an, denen der Verein angeh\u00f6rt.<br \/>\n4. \u00dcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte. Die Vereinsehrungen sind in der Ehrenordnung geregelt. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 3<\/strong><br \/>\n<strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\n2. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 4<\/strong><br \/>\n<strong>Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n1. Der Mitgliedsbeitrag sowie Sonderbeitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren und Umlagen werden vom Vorstand festgelegt und sind in der Beitragsordnung geregelt. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.<br \/>\n2. Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen auf schriftlichen Antrag Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen.<br \/>\n3. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beitr\u00e4gen und Umlage befreit.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 5<\/strong><br \/>\n<strong>Ordnungsma\u00dfnahmen<\/strong><br \/>\n1. Ein Mitglied kann, nachdem ihm Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung gegeben worden ist, aus wichtigem Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wegen<br \/>\na) vereinssch\u00e4digenden Verhaltens<br \/>\nb) groben oder wiederholten Versto\u00dfes gegen die Satzung<br \/>\nc) Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz zweimaliger Mahnung<br \/>\nd) Versto\u00df gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz<br \/>\n2. Wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Satzung oder Anordnungen der Vereinsorgane verst\u00f6\u00dft, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand geeignete Ma\u00dfnahmen ergriffen werden.<br \/>\n3. Die Ordnungsma\u00dfnahmen sind mit Begr\u00fcndung und Angabe des Rechtsmittels zu versehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\n<strong>Rechtsmittel<\/strong><br \/>\nGegen die Ablehnung der Aufnahme (\u00a72) und gegen alle Ordnungsma\u00dfnahmen (\u00a75) ist Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Entscheidung beim Vorsitzenden einzulegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedsrechte des betroffenen Mitglieds, soweit sie von der Entscheidung des Vorstands ber\u00fchrt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 7<\/strong><br \/>\n<strong>Vereinsorgane<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind:<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a78<\/strong><br \/>\n<strong>Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt.<br \/>\n3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder oder durch Ver\u00f6ffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Offenbach.<br \/>\nZwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.<br \/>\n4. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es<br \/>\na) der Vorstand beschlie\u00dft,<br \/>\nb) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt.<br \/>\n5. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom 18. Lebensjahr an w\u00e4hlbar.<br \/>\n6. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben f\u00fcr die Entscheidung unber\u00fccksichtigt.<br \/>\n7. \u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden Mitglieder mit einer zwei Drittel Mehrheit beschlie\u00dfen, dass sie als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\n<strong>Vorstand<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand besteht aus:<br \/>\n1.1 dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand (bis zu 4 Personen)<br \/>\n1.2 den Beisitzern<br \/>\n2.1 Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand wird im Ganzen oder einzeln von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des alten Vorstandes gew\u00e4hlt.<br \/>\n2.2 Die Beisitzer werden im Ganzen oder einzeln von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des alten Vorstandes gew\u00e4hlt.<br \/>\nZiel dieses Verfahrens soll es sein, ein arbeitsf\u00e4higes Gremium zu bilden, das die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins f\u00fchrt und sein Verm\u00f6gen verwaltet.<br \/>\nIm Innenverh\u00e4ltnis zum Verein sind der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Rechner benannt.<br \/>\n3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Die Amtsdauer des Vorstandes kann auch k\u00fcrzer oder l\u00e4nger bemessen sein. Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>\n4. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.<br \/>\n5. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 10<\/strong><br \/>\n<strong>Gesetzliche Vertretung<\/strong><br \/>\nVorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind die Mitglieder des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.<br \/>\nGesch\u00e4ftsabschl\u00fcsse \u00fcber 5.000,00 \u20ac sind vorher im Vorstand abzustimmen, dies gilt nur im Innenverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 11<\/strong><br \/>\n<strong>Jugend des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnung des Vereins einger\u00e4umt werden.<br \/>\n2. In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstandes bedarf. Die Jugend entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 12<\/strong><br \/>\n<strong>Abteilungen<\/strong><br \/>\n1. F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung Abteilungen gebildet werden, denen ein Abteilungsleiter vorsteht.<br \/>\n2. Abteilungen k\u00f6nnen durch die Mitgliederversammlung erm\u00e4chtigt werden, zus\u00e4tzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungs- oder Aufnahmebeitrag zu beschlie\u00dfen. Die Verwendung dieser Beitr\u00e4ge obliegt der Abteilung, die Kontrolle hier\u00fcber dem Vorstand.<br \/>\n3. F\u00fcr die Einberufung und Durchf\u00fchrung der Abteilungsversammlungen gelten die Vorschriften \u00fcber die Mitgliederversammlung entsprechend.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 13<\/strong><br \/>\n<strong>Aussch\u00fcsse<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand kann f\u00fcr bestimmte Vereinsaufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder vom Vorstand berufen werden.<br \/>\n2. Die Mitglieder des Ausschusses w\u00e4hlen einen Vorsitzenden. Der Ausschussvorsitzende unterrichtet den Vorstand \u00fcber die Arbeit und Vorschl\u00e4ge des Ausschusses.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 14<\/strong><br \/>\n<strong>Protokollierung der Beschl\u00fcsse<\/strong><br \/>\nDie Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sowie der Abteilungsversammlungen und der Aussch\u00fcsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 15<\/strong><br \/>\n<strong>Kassenpr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nDie Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins auf zwei Jahre gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Kassenpr\u00fcfung die Entlastung des Vorstands.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 16<\/strong><br \/>\n<strong>Datenschutz<\/strong><br \/>\nPersonenbezogene Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt.<br \/>\nDer Datenschutz ist in der Datenschutzordnung geregelt. Diese wird vom Vorstand erarbeitet und ist nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 17<\/strong><br \/>\n<strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\n1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>\n2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es<br \/>\na) der Vorstand mit einer Mehrheit von drei Viertel aller seiner Mitglieder beschossen hat, oder<br \/>\nb) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.<br \/>\n3. Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<br \/>\n4. bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die Gemeinde Essingen mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Sports verwendet werden darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 15.04.19 beschlossen. Die Satzung tritt mit dem Eintrag ins Vereinsregister in Kraft.<br \/>\nAlle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt au\u00dfer Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Turnverein Essingen 1900 e. V. Satzung \u00a7 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 07. 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